Anmeldewoche: 03.03. – 08.03.2025
Das Übertrittsverfahren an ein Gymnasium ist in der Thüringer Schulordnung in den Paragraphen 124 – 135 „Aufnahme an das Gymnasium“ geregelt. Die Anmeldung erfolgt an allen staatlichen Gymnasien vom 03.03. – 08.03.2025.
Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat Haus A, 1. Etage links, Raum A15
Anmeldezeiten:
Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Samstag 10:00 – 12:00 Uhr
Die Anmeldeformulare finden Sie weiter unten im Downloadbereich. Wir empfehlen Ihnen, die vollständigen Unterlagen zur Anmeldung persönlich im Schulsekretariat abzugeben. Somit kann eine Überprüfung der Vollständigkeit erfolgen und Ihnen der Anmeldenachweis direkt ausgehändigt werden.
Folgende Unterlagen bitte zur Anmeldung mitbringen:
1. Anmeldekarte,
2. Schülerdaten-Erfassungsbogen und
3. Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses 01/2025
- Notenvoraussetzung: Mindestens Note 2 (gut): De, Ma und HSK
- Empfehlung: Nachweis abgeben
- Probeunterricht: Bescheid abgeben
Aufnahmeverfahren in die zukünftige Klasse 5
Von Ihren Grundschulen erhalten Sie eine Anmeldekarte und die nötigen Formulare.
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte zur Anmeldung mit:
- Anmeldekarte (Ausgabe von der Grundschule)
- Anmeldebogen (Schülerdaten-Erfassungsbogen – Neuaufnahme an einer weiterführenden Schule) einschließlich der Anlage zum Schülerdaten-Erfassungsbogen – Hinweise zur Verfahrensweise bei beschränkter Aufnahmekapazität; Ausgabe an der Grundschule (Download unten)
- das Zeugnis zum Schulhalbjahr 01/2025 in Kopie und falls notwendig die Empfehlung nach 128 Abs. 3 ThürSchO im Original bzw. das Ergebnis der Aufnahmeprüfung nach § 123 ThürSchulO im Original
- Nachweis über das Sorgerecht bei getrenntlebenden Eltern
- Anmeldebogen des Heinrich-Hertz-Gymnasiums (hier und unten als Download)
Übertritt von einer Regel- oder Gemeinschaftsschule in einem späteren Schuljahr
Die dafür nötigen Bedingungen sind in den Paragraphen 124 bis 135 der Thüringer Schulordnung (dritter Abschnitt „Aufnahme in das Gymnasium“) beschrieben. Ein Übertritt ist möglich
- von einer Regelschule nach der Klasse 5, 6 oder 10
- von einer Gemeinschaftsschule nach den Klassen 4 bis 8
Für Anmeldungen gelten dasselbe Verfahren und dieselben Termine wie für den Übertritt in Klasse 5. Eine Anmeldekarte ist nicht notwendig.
Hinweise zum zentralen Anmeldebogen
Am HHG ist Englisch für alle verbindlich die 1. Fremdsprache. Als 2. Fremdsprache können Sie zwischen Französisch, Spanisch und Latein wählen.
Es wird an unserem Gymnasium Evangelische Religion und Ethik unterrichtet.
Bei Interesse an unserem Musik-Projekt füllen Sie bitte auch das Formular zur Anmeldung am Big-Band-Projekt in Kooperation mit „Musik macht schlau e.V.“ zu.
Download Formulare und Informationen:
Schulinterner Anmeldebogen des Heinrich-Hertz-Gymnasiums
Anmeldeformular Klasse 5 am Heinrich-Hertz-Gymnasium
Anmeldeformular zum Übertritt von Regelschule/Gemeinschaftsschule ans HHG
Anmeldeformular zum Big-Band-Projekt
Hinweise zur Verfahrensweise bei beschränkter Aufnahmekapazität
Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten
Haben Sie weiterführende Fragen, dann können Sie uns einfach per E-Mail erreichen (info.hhg@hhg.wwschool.de), sich bei uns im Sekretariat telefonisch melden (03617911552), oder sich per E-mail an unsere Beratungslehrer wenden (cwagner@hhg.wwschool.de).
Unsere Schule stellt sich vor.
Um einen Überblick zu unserer Schule zu bekommen, haben wir hier für Sie den aktuellen Schul-Flyer als Download.
Hier finden Sie noch den Flyer mit Informationen zu unserer Schul-Big-Band speziell für die 5. und 6. Klassen: