Update zum Corona-Hygieneplan am Heinrich-Hertz-Gymnasium Erfurt
(gültig ab 05.05.2020)
Änderung: 8 Wegeführung
Mit zunehmender Schülerzahl ist eine Veränderung der Wegeführung im Schulgebäude notwendig, um Begegnungen von Schülern in Bereichen zu vermeiden, in denen ein Mindestabstand von 1,50 m nicht sichergestellt werden kann.
Es gilt das Einbahnstraßenprinzip. Die entsprechenden Laufrichtungen sind durch Beschilderungen markiert.
Der Zugang zum Haus A bzw. zum Haus B ist nur über den jeweiligen Haupteingang unter Einhaltung des Mindestabstands zum Vordermann möglich. Die Erreichbarkeit der jeweiligen Unterrichtsräume ist in jeder Etage deutlich sichtbar ausgeschildert.
Der Verbindungsflur zwischen beiden Häusern und der Flur vor dem Sekretariat sind als Durchgang gesperrt (nur Wartebereich). Der Zugang zum Raum A 18 erfolgt über die 2. Etage.
Bereiche mit Gegenverkehr sind ebenfalls deutlich gekennzeichnet (Zugänge zu den Sanitärbereichen und Treppenaufgänge in die 3. Etage).
Vor den Toiletten, dem Sekretariat und in der Kantine sind Wartebereiche gekennzeichnet, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Die seitlichen Treppenhäuser und die „Wirtschaftsaufgänge“ sind nur als Ausgänge zu nutzen.
Auf dem Schulhof ist für jede Klasse ein Aufenthaltsbereich gekennzeichnet.